IHR ERFAHRENER EXPERTE
Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Graz
- Spezialisten
- 98,4% Weiterempfehlungsrate
- Langjährige Erfahrung
Ihr Ansprechpartner: Christian Theissen
Es kann immer mal passieren, dass Sie mit dem Strafrecht in Konflikt kommen. In so einem Fall ist es grundsätzlich ratsam, sich von Anfang an von einem Rechtsanwalt für Strafrecht in Graz beraten, vertreten und verteidigen zu lassen. Der Rechtsanwalt für Strafrecht ist gewissermaßen der Experte für Strafsachen und sorgt zuverlässig dafür, dass Sie bei einem möglichen Strafprozess nicht den Kürzeren ziehen und optimal rechtlich beraten werden. Geht es um eine Straftat in Graz und Umgebung, dann stehe ich mit meiner langjährigen Erfahrung zuverlässig als Rechtsanwalt für Strafrecht an Ihrer Seite.
Wie läuft ein Strafverfahren in Graz für gewöhnlich ab?
Erhält die zuständige Staatsanwaltschaft Kenntnis von einer Straftat, die Ihnen zur Last gelegt wird oder in die Sie verwickelt sein sollen, prüft sie zunächst den Sachverhalt und entscheidet je nach Ergebnis, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen Sie einleiten wird. Kommt es zu so einem Ermittlungsverfahren, werden alle Aspekte des Sachverhalts genau geprüft. Dabei müssen auch Aspekte ermittelt werden, die Sie eventuell entlasten könnten. Spätestens wenn ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, müssen Sie die Behörden darüber informieren. Sie müssen im Laufe der Ermittlungen auch gehört werden. Da gegen Sie ermittelt wird, können sie dabei auch die Aussage verweigern. Am Ende des Ermittlungsverfahren steht ein Ergebnis fest, dass letztlich dazu führt, ob gegen Sie Anklage erhoben wird oder nicht. Wird eine Anklage vom Gericht zugelassen, kommt es zu einem Prozess, bei dem Ihnen zweifelsfrei nachgewiesen werden muss, dass Sie die Tat begangen haben. Der Prozess läuft zwingend nach gewissen Vorgaben, der Strafprozessordnung, ab. Am Ende fällt das Gericht in Graz ein Urteil. Dabei kann es je nach Sachlage zu einer Verurteilung oder einem Freispruch kommen. Auch die Einstellung des Verfahrens ist unter gewissen Umständen möglich, eventuell verbunden mit Auflagen, die Sie dann zu erfüllen haben.
Juristische Vertretung & Kosten
STRAFRECHT
GESELLSCHAFTSRECHT
ARBEITSRECHT
Die Art der Straftat, die Ihnen vorgeworfen wird, hat ganz grundsätzlich keinen Einfluss auf die Kosten, die Ihnen dadurch entstehen. Als Rechtsanwalt für Strafrecht rechne ich stets mit Ihnen nach der geltenden Gebührenordnung für Rechtsanwälte ab. Diese Gebührenordnung gilt in Graz ebenso wie in Wien oder Linz. Die Kosten, die auf Sie zukommen können, stehen also von Beginn an fest. Eine Ausnahme kann dabei jedoch ein besonders aufwändiges Strafverfahren sein, bei dem zwangläufig ein größerer Aufwand notwendig ist und deshalb auch mehr Kosten entstehen. Ein Beispiel dafür sind etwa Wirtschaftsstrafsachen, bei denen es gilt viele einzelne Sachverhalte genau zu prüfen oder überhaupt erst einmal die Struktur eines Unternehmens zu durchdringen. Da dies meist sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, können zusätzliche Kosten entstehen. Sollten Sie sich keinen Rechtsanwalt für Strafrecht leisten können, übernimmt der Staat die Kosten in Graz und andernorts.
Ein Strafverfahren bedeutet für den Betroffenen immer Stress
Es liegt beinahe in der Natur der Sache, dass ein Strafverfahren gegen Sie mit Stress, Aufregung und ganz viel Unsicherheit verbunden ist. Das aber kann zur Folge haben, dass Sie nicht mehr rational entscheiden und denken können. Genau deshalb sollte Sie sich in einem Strafverfahren auch von einem Rechtsanwalt für Strafrecht vertreten lassen. Er ist emotional meist nicht an der Sache beteiligt und kann schon deshalb einen kühlen Kopf bewahren. Zudem kennt er die Abläufe eines derartigen Verfahrens ganz genau und weiß, worauf zu achten ist.
Wann und warum Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Graz kontaktieren sollten
Sie haben in Österreich sowohl in einem Strafverfahren als auch in einem Verwaltungsstrafverfahren von Beginn an das Recht auf einen Anwalt. Sie haben außerdem das Recht zu schweigen und müssen sich nicht zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen äußern. Das Gesetz bzw. die Strafprozessordnung verlangt lediglich von Ihnen, dass Sie Angaben zu Ihrer Person machen. Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht in Graz rate ich Ihnen dringen dazu, sich bei einem Strafverfahren anwaltlich vertreten zu lassen und von Ihrem Recht zu schweigen, Gebrauch zu machen. So können Sie auch nichts sagen, was später gegen Sie ausgelegt werden könnte.
Wann sollten Sie mich kontaktieren?
Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach: So früh wie möglich. Sobald Sie von Ermittlungen gegen Sie erfahren, sollten Sie mich unbedingt ansprechen und mich mit Ihrer anwaltlichen Vertretung beauftragen. Auch wenn plötzlich die Polizei vor Ihrer Türe steht und Sie festnehmen will, sollten Sie sofort kontaktieren. Sie haben in unserem Rechtsstaat das Recht auf einen Rechtsanwalt für Strafrecht an ihrer Seite. Das gilt nicht nur in Graz, sondern in ganz Österreich. Als Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht will ich Sie von Beginn an bei Ihrem Strafverfahren begleiten und beraten. Mit mir als erfahrenen Strafrechtler an Ihrer Seite, werden Sie schnell wieder zur Ruhe kommen und können die Dinge wieder klarer sehen.
Meine ersten Schritte auf dem Weg zu Ihrer Verteidigung
Zunächst einmal setze ich mich mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Verbindung und verlange Akteneinsicht. Auf diese Weise erfahre ich ganz genau, was man Ihnen vorwirft und wie der aktuelle Kenntnisstand ist. Ausgehend von diesen Informationen kann ich dann eine Verteidigungstrategie für Sie entwickeln. Selbstverständlich setze ich Sie über jeden einzelnen meiner Schritte unmittelbar in Kenntnis. Sie erfahren möglichst zeitnah, was auch ich schon weiß. Und ich helfe Ihnen natürlich dabei, diese ersten Erkenntnisse in das Verfahren einzuordnen.
In Graz und Umgebung für Sie im Einsatz:
Andritz
Eggenberg
Geidorf
Gösting
Gries
Innere Stadt
Jakomini
Lend
Liebenau
Mariatrost
Hausmannstätten
Ries
Sankt Leonhard
Straßgang
Eggersdorf
Häufige Fragen und Antworten
Ja, ich würde Ihnen dringend dazu raten, sich in jedem Fall von mir anwaltlich vertreten zu lassen. Sie können subjektiv und für sich persönlich zwar tatsächlich davon überzeugt sein, dass Sie sich nichts zuschulden haben kommen lassen. Laut Strafgesetzbuch kann aber unter Umständen eine Straftat vorliegen. Allein um das abzuklären, macht meine Beauftragung für Sie großen Sinn.
Ja, das ist selbstverständlich möglich. Ich halte es auch für sinnvoll. Ich werde Ihren Fall zunächst prüfen und Akteneinsicht verlangen. Dann kann ich Ihnen auch sagen, ob ich Sie gegebenenfalls auch vor Gericht vertreten kann, wenn nicht in Graz verhandelt wird, Sollte das nicht möglich sein, empfehle ich Ihnen einen anderen versierten Rechtsanwalt für Strafrecht.
Sie müssen sich in unserem Rechtsstaat nicht selbst belasten und haben das Recht, die Aussage zu verweigern. Die Behörden in Graz dürfen Ihnen daraus keine Nachteile erwachsen lassen.
Kundenmeinungen
Sebastian S.
Michelle W.
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